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   BGH, 10.11.2004 - IV ZR 325/02   

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https://dejure.org/2004,11510
BGH, 10.11.2004 - IV ZR 325/02 (https://dejure.org/2004,11510)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2004 - IV ZR 325/02 (https://dejure.org/2004,11510)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2004 - IV ZR 325/02 (https://dejure.org/2004,11510)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Vordienstzeit bei der Bemessung der gesetzlichen Rente; Auslegung einer Satzung über die Gewähr einer Rente; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz beim Wechsel einer Rentengeneration; Ungleichbehandlung von Versicherten einer anderen Generation ...

  • Judicialis

    VBLS § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 1; ; VBLS n.F. § 75 Abs. 2; ; VBLS n.F. § 39; ; AGBG § 9; ; BGB § 307

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS §§ 75 ff. (n.F.)
    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 325/02
    Zu diesem Zeitpunkt sei die Beklagte durch die Entscheidung BVerfGE 98, 365 = VersR 1999, 600 ohnehin zu einer grundlegenden Änderung ihrer Satzung gezwungen.
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 325/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Halbanrechnung von Vordienstzeiten bei voller Berücksichtigung der gesetzlichen Rente einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gesehen, der nur bis zum Ablauf des Jahres 2000 hingenommen werden könne (VersR 2000, 835 = NJW 2000, 3341).
  • BGH, 26.11.2003 - IV ZR 186/02

    Zur Halbanrechnung der Vordienstzeiten in der Zusatzversorgung des öffentlichen

    Auszug aus BGH, 10.11.2004 - IV ZR 325/02
    Für diese Generation ist die Halbanrechnung der Vordienstzeiten also noch hinzunehmen (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. November 2003 - IV ZR 186/02 - VersR 2004, 183).
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